Zusätzliche Leistungen
- Pflege bei Verhinderung oder Urlaub der Pflegepersonen
- Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI
- Pflegebedürftige mit einem bewilligten Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen: für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger, zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags und hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
- Betreuung demenzkranker Menschen in Ihrer gewohnten Umgebung zur Entlastung der Angehörigen
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, Hausnotruf und Essen auf Rädern
- und vieles mehr...