Zusätzliche Leistungen

  • Pflege bei Verhinderung oder Urlaub der Pflegepersonen
  • Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI
  • Pflegebedürftige mit einem bewilligten Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125  Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen: für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger, zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags und hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
  • Betreuung demenzkranker Menschen in Ihrer gewohnten Umgebung zur Entlastung der Angehörigen
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, Hausnotruf und Essen auf Rädern
  • und vieles mehr...