Das Pflegeberatungsgespräch nach § 37 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, haben die Pflicht, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen:

  • Die Pflegeeinsätze dienen der Entlastung der pflegenden Familienangehörigen oder sonstiger Pflegepersonen und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Unter Berücksichtigung der individuellen Situation und des häuslichen Umfeldes des Pflegebedürftigen soll ihm selbst und den Angehörigen durch eine professionelle Pflegekraft Hilfestellung zur Erleichterung der Pflege gegeben werden.
  • Die Pflegeeinsätze dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung.“
  • Die Kosten dieser Einsätze trägt die Pflegeversicherung.

Je nach Pflegestufe finden die Pflegepflichteinsätze halb- oder vierteljährlich statt:

1. Pflegegeldempfänger    

Verpflichtend

Pflegegrad 2/3

halbjährlich 

Pflegegrad 4/5

vierteljährlich


2. Pflegesachleistungsempfänger

Freiwillig

Pflegegrad 2/3

halbjährlich 

Pflegegrad 4/5

halbjährlich 


3. Menschen mit Beeinträchtigungen nach Grad 1

Freiwillig

Pflegegrad 1

halbjährlich