Entlastung bei Demenz

Wir betreuen demenzkranke Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zur Entlastung der Angehörigen. Für demenzkranke Menschen stehen bei "erhöhtem Maße eingeschränkter Alltagskompetenz" Mittel für nachgewiesene Aufwendungen für bestimmte Betreuungsleistungen zur Verfügung (100 bzw. 200 Euro). Anspruchsvoraussetzung ist eine besondere Störung im Wahrnehmen und Denken, im Affekt und im Verhalten, welche insbesondere zu einem erhöhten Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf führt.

  • Schnelle und flexible Hilfe bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Anspruch auf Erholung für pflegende Angehörige

Wer einen pflegebedürftigen Menschen pflegt, hat irgendwann ein Bedürfnis nach Erholung. Doch während der Zeit der Abwesenheit wird für die Pflegeperson in jedem Fall eine Vertretung benötigt. Das kann schnell teuer werden, was einer der Gründe ist, warum pflegende Angehörige oft jahrelang gar keinen Urlaub machen. Auf Dauer besteht so das Risiko, dass der Pflegende durch den Stress selbst physisch oder psychisch erkrankt.

Die Idee der sogenannten Verhinderungspflege soll daher die Möglichkeit bieten, von der Pflegekasse Geld für eine Pflegevertretung zu erhalten. Sie wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Auch wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt, sorgt die Verhinderungspflege für schnelle und flexible Hilfe. Nähere Informationen und Hilfestellung zur Antragstellung erfahren Sie bei der Pflegedienstleitung des Diako Pflegedienstes.

Angehörige finden weitere Unterstützung bei der Selbsthilfegruppe für Angehörige von Demenzerkrankten.