1. Sozialpolitisches Mandat

Kirchenkreissozialarbeit steht im Schnittpunkt kirchlich-diakonischer und gesellschaftlich-kommunaler Problemfelder. Sie bündelt die Interessen benachteiligter, stigmatisierter und ausgegrenzter Menschen und hat Teil an einer aktiven kommunalen Sozialpolitik in der Region. Die besondere Chance der Kirchenkreissozialarbeit liegt in der landeskirchlichen Finanzierung. Das macht sie weitgehend von staatlichen Fördervorgaben unabhängig.Eine der zentralen Aufgaben ist es, die (Kirch-)Gemeinden und deren Entscheidungsgremien bei der Wahrnehmung ihres sozialpolitischen Mandates zu unterstützen.

Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • die Aufforderung an Christen und Gemeinden, sich sozialpolitisch zu engagieren
  • die Begleitung und Beratung des kommunal- und sozialpolitischen Engagements von Gemeinden
  • das Berichten über Nöte, Probleme und Defizite im Gemeinwesen
  • das Vorschlagen sozialpädagogischer und sozialpolitischer Strategien
  • die Vertretung der Kirche in sozialstaatlichen Strukturen und Öffentlichkeit
  • die Sozialanwaltschaft für Einzelne und Gruppen gegenüber Behörden und Ämtern, in Gremien und Ausschüssen des kommunalen Gemeinwesens und der Kirche.

Sozialpolitische Mandatsarbeit wird in drei Formen ausgeübt:

  • Kontinuierliche Mandatsarbeit (Sammlung und Weitergabe regional relevanter Themen)
  • Formale Mandatsarbeit (Teilnahme an Gremien und Ausschüssen), Netzwerkarbeit
  • Situationsbezogene Mandatsarbeit (Aktionen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit)