Integrationshilfen/Schulbegleitung

Kontakt

Simone Hüther
Fachbereichsleiterin Offene Hilfen in Eisenach

Schmelzerstraße 3-5, 99817 Eisenach
Telefon 03691 7009 32-17
Mobil 0162 4004 957
Telefax 03691 7009 32-21
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Ziele

Durch eine Schulassistenz soll Schülerinnen und Schülern mit behinderungsbedingten Einschränkungen die Teilnahme am Unterricht in Regel- und Förderschulen ermöglicht werden. Die Hilfen zur schulischen Integration werden als ambulante, aufsuchende Leistung erbracht.Der Bereich Schulassistenz stellt Kapazitäten für die persönliche Assistenz im Rahmen schulischer Integration von Menschen mit Behinderungen in Regel- und Sonderschulen zur Verfügung. Die Leistungen umfassen alle notwendigen Transferleistungen, um einen barrierefreien Zugang von Betroffenen zum Besuch der Schule zu ermöglichen.Neben den, auf den Einzelfall abgestimmten individuellen Hilfen, beinhaltet die Leistung eine vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften der Schulen, um die jeweilig erforderlichen Förderungsinhalte zeitnah und effizient umzusetzen. Die persönliche Assistenz zur schulischen Integration versteht sich dabei vorrangig als Eingliederungshilfeleistung und umfasst auch die Aufgabenstellung der sozialen Förderung aus SGB XII und SGB XI in den direkten Bezügen der Schulwelt, grenzt sich aber auftragsbezogen und notwendigerweise vom Lehrauftrag der Schulen ab.


Welche Unterstützung bietet eine Schulassistenz?

Der inhaltliche und zeitliche Umfang der Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf der betroffenen Personen. Die MitarbeiterInnen der Schulassistenz leisten in der Schule Unterstützung:

  • im pflegerischen Bereich, zum Beispiel beim An- und Auskleiden, Toilettengang
  • beim Anreichen von Unterrichtsmaterialien
  • bei der Mobilität, zum Beispiel Handführung, Nutzung von technischen Hilfsmitteln
  • beim Raumwechsel
  • bei der Abwendung von Gefahrensituationen
  • Begleitung bei Ausflügen und Klassenfahrten


Wer hat Anspruch auf eine Assistenz?

Anspruch auf eine Schulassistenz haben alle Menschen mit einer körperlichen- und/ oder geistigen, oder seelischen Behinderung.


Wer finanziert eine Schulassistenz?

Die Teilnahme am Schulunterricht mit Hilfe einer Assistenz ist eine Maßnahme der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und eine Leistung des §54 SGB XII. Anträge können bei den zuständigen Sozialämtern gestellt werden.

So erreichen Sie uns ...

Sozialpädagogische Familienhilfe
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