Statut

Im Paragraph 2 des Statutes der Ev.Luth.Diakonissenhaus-Stiftung ist verankert:

„Die Stiftung hat den Zweck der Förderung evangelisch-lutherischer Diakonie in Gemeinschaft von Frauen und Männern. […] Die Stiftung erfüllt ihre Aufgabe insbesondere durch:

  • Die Durchführung eines evangelisch-lutherischen Gemeindelebens sowie die Unterhaltung und den Betrieb des Evangelisch-Lutherischen Diakonissenmutterhauses für Thüringen in Eisenach mit der Trägerschaft der folgenden Gemeinschaften: der Diakonissenschaft alter und neuer Ordnung, der Diakonischen Schwestern- und Bruderschaft und der Brüder- und Schwesternschaft Johannes Falk Eisenach
  • die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Recht. Die Stiftung und deren Schwestern- und Bruderschaften sollen insbesondere Einrichtungen der stationären, teilstationären und ambulanten Kranken-, Alten- und Behindertenpflege, Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege sowie Beratungsstellen und soziale Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, insbesondere in welchen die Schwestern der Diakonissenhaus-Stiftung u.a. Beistand geben, als Mittelbeschaffungskörperschaft fördern. […]
  • die Förderung von Paramentikarbeit, insbesondere durch die Kooperation mit der Paramentenwerkstatt am Diakonissenmutterhaus Eisenach,
  • die unmittelbare Unterstützung (ideelle und materielle Hilfen) bedürftiger oder notleidender Menschen.“ 47756332_258.jpg