Schulbegleitung/Integrationshilfe

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Christian Schleife

Christian Schleife
Bereichsleiter

Joliot-Curie-Straße 1a, 07548 Gera
Telefon 0365/ 5529 5923
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Wenn Ihr Kind aufgrund einer Behinderung, Erkrankung oder Verhaltensauffälligkeit Hilfe benötigt um den Schulalltag zu meistern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer individuellen Schulbegleitung bzw. Integrationshilfe an.Schulbegleitung/Integrationshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung, Erkrankung oder Verhaltensauffälligkeit zum Schulbesuch auf individuelle Unterstützung angewiesen sind. Ziel ist es, den Schulbesuch, die Teilnahme am Unterricht sowie die Teilhabe am Schulleben und damit am Leben in der Gemeinschaft in angemessener Form zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Die Schulbegleitung/Integrationshilfe wird im Rahmen einer 1:1 Betreuung gewährleistet, das bedeutet, dass jedem Kind eine Bezugsperson zur Verfügung steht. Unsere Integrationshelferinnen und -helfer werden auf den Einzelfall bezogen ausgewählt. Sie verfügen über eine entsprechende fachliche Qualifikation und/oder eignen sich aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen für die jeweilige Betreuung.

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Koordinator

Unsere Hilfen

Die Schwerpunkte der Tätigkeit eines Integrationshelfers sind am individuellen Bedarf der zu betreuenden Kinder/Jugendlichen ausgerichtet. Der zuständige Fachdienst beauftragt uns mit der Gestaltung individueller Hilfsangebote. Wichtige Partner sind für uns die Beraterin für gemeinsamen Unterricht des Schulamtes und die Lehrerinnen, Sonderpädagogen und Schulleiter vor Ort.

Erste Schritte Die Hilfe beginnt mit der Betreuung und Begleitung Ihres Kindes in der Schule. Sie soll die altersgemäße Beschulung sicherstellen und alle Beteiligten unterstützen Ihre Stärken zum Gelingen einzubringen.

Angebote sind:

  • Begleitung und Unterstützung bei Teilnahme am täglichen Unterricht
  • Hilfe zur Selbstorganisation (Unterrichtsmaterial, Hausaufgaben, Zeiten und Fristen)
  • Begleitung und Orientierungshilfen im Schulgelände, im Schulhaus, Klassenzimmer und im Hort
  • Begleitung in den Pausen
  • Hausaufgabenbegleitung
  • Begleitung bei Klassenausflügen, Unterrichtsgängen und Projektzeiten
  • Hilfe zur Abwehr von Gefahrenmomenten/Krisenintervention

Der gemeinsame Weg Unsere Begleiterinnen und Begleiter suchen mit Ihnen und Ihrem Kind nach Möglichkeiten, die Erfolge aus der Schule mit nach Hause zu nehmen. Gegenüber der Schule und anderen Partnern treten wir für Ihre Belange ein und erwirken Verständnis für Ihre Situation.

Angebote sind:

  • Förderung von sozialen Kompetenzen
  • Unterstützung beim Aufbau von Beziehungen
  • Integration in außerschulische Zusammenhänge
  • Vernetzung mit anderen Hilfen und Partnern

Wir sind am Ziel, wenn Sie Ihres vor Augen haben. Zum Gelingen der Hilfe gehört es, rechtzeitig voneinander Abschied zu nehmen. Nach unserem Verständnis beginnt der Abschied bereits dann, wenn Sie das erste Mal sagen: „Das können wir schaffen.“

Angebote sind:

  • Erfassung und Vermittlung weiterführender Hilfen
  • Begleitung von Übergangsphasen (vor Beendigung der Hilfen oder beim Wechsel in andere Schulformen)
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Finanzierung

Anspruch haben Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe am gemeinsamen Lernen im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht eingeschränkt oder nicht gewährleistet ist. Ein Bedarf für die Hilfe kann von Sorgeberechtigten, den Schulen oder an der Erziehung beteiligten Trägern bei der örtlichen Jugend- oder Sozialhilfe beantragt werden. Bei Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung (seelischer Behinderung) gelten die §§ 35a ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII. Daraus folgend ist das Jugendamt Ansprechpartner für die Antragstellung. Für körper- und geistig behinderte Kinder, die an einer integrativen Beschulung teilnehmen, ist in der Regel der Sozialhilfeträger Ansprechpartner für die Antragstellung. Die rechtlichen Grundlagen sind in den §§ 53, 54 SGB XII geregelt. In § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII ist bestimmt, dass zu den Leistungen der Eingliederungshilfe auch „Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht“ zählen. Die Empfehlungen des Staatlichen Schulamtes zum Bildungsweg der Schülerin bzw. des Schülers sind zu beachten.

Sie erreichen uns ...

Wenn Sie weitere Informationen oder ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, können Sie gern mit uns einen Termin vereinbaren. Bitte rufen Sie und an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Sie erreichen uns in Gera mit der Straßenbahnlinie 1

  • Ausstieg ist an der Haltestelle Friedrich-Naumann-Platz

Schulbegleitung Gera
Joliot-Curie-Straße 1a
07548 Gera
18
50.885312, 12.069691