Unsere Selbstvertretung setzt sich dafür ein, die Interessen und Rechte von Menschen in unseren Werkstätten zu vertreten und zu fördern. Die Werkstattbeschäftigten haben gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsrechte. Der Werkstattrat ist ein mit einem Betriebsrat vergleichbares, gewähltes Organ. Er überwacht allgemeine Regelungen und Gebote in der Werkstatt für behinderte Menschen und hat ein Mitspracherecht bei arbeitsorganisatorischen und personellen Fragen.